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   BGH, 14.08.2013 - XII ZA 50/13   

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https://dejure.org/2013,21498
BGH, 14.08.2013 - XII ZA 50/13 (https://dejure.org/2013,21498)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2013 - XII ZA 50/13 (https://dejure.org/2013,21498)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2013 - XII ZA 50/13 (https://dejure.org/2013,21498)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZA 50/13
    Dies gilt im vorliegenden Fall auch, soweit der Betroffene alle Richter des Senats, die an der Entscheidung im Verfahren "BGH XII ZA 71-73/13" [richtig wohl: XII ZA 73/12] mitgewirkt haben, allein wegen der Mitwirkung an dieser Entscheidung ablehnt, ohne auch nur im Ansatz konkrete Anhaltspunkte vorzubringen, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Senats deuten könnten (vgl. BFH NJW 2009, 3806 Rn. 16).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZA 50/13
    Wird insbesondere nicht ein einzelner Richter, sondern ein ganzer Spruchkörper oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Ablehnungsgesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt (BVerfG NVwZ 2006, 924 Rn. 5; BVerwG NJW 1988, 722 f.).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZA 50/13
    Wird insbesondere nicht ein einzelner Richter, sondern ein ganzer Spruchkörper oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Ablehnungsgesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt (BVerfG NVwZ 2006, 924 Rn. 5; BVerwG NJW 1988, 722 f.).
  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 152/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen die Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZA 50/13
    Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof findet entsprechend § 574 Abs. 1 ZPO in diesen Fällen daher nur statt, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in dem angegriffenen Beschluss zugelassen hat (Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - XII ZB 152/10 - FamRZ 2011, 368 Rn. 2 und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 11).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZA 50/13
    Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof findet entsprechend § 574 Abs. 1 ZPO in diesen Fällen daher nur statt, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde in dem angegriffenen Beschluss zugelassen hat (Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - XII ZB 152/10 - FamRZ 2011, 368 Rn. 2 und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 11).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2023 - 25 T 280/21
    Wird insbesondere nicht ein einzelner Richter, sondern ein ganzer Spruchkörper oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Ablehnungsgesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt (vgl.: BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - XII ZA 50/13, BeckRS 2013, 15158; BVerfG, NVwZ 2006, 924 Rn. 5; BVerwG, NJW 1988, 722 f.).
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